Deutlich schlechtere BEG-Förderbedingungen bereits ab 28. Juli 2022
Programmvarianten werden eingestellt und Produkte in der Neubau-, Sanierungsförderung angepasst
Erneut gibt es kurzfristig schlechte Nachrichten zur Gebäudeförderung: Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden deutliche Kürzungen und Anpassungen vorgenommen. Soweit nicht anders beschrieben, gelten die Änderungen bereits ab 28.07.2022. Als Begründung für die Kurzfristigkeit wird angegeben, man wolle „Vorzieheffekte“ vermeiden und die verbleibenden Förderangebote mit den zu Verfügung stehenden Mitteln aufrechterhalten. Die Förderung war erst im Frühjahr wegen ausgeschöpfter Mittel kurzfristig gestoppt und dann für Neubauten stark gekürzt worden. Die nächste Überarbeitung ist schon für 2023 geplant. Nachstehend haben wir die Änderungen für Sie zusammengefasst:
Kaum noch Förderung im Neubau
Der Fördersatz im Neubau bei Erreichen des Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40 mit NH-Klasse („Nachhaltigkeit“) betrug zuletzt noch 12,5 % und wird nun noch weiter auf 5 % gekürzt (Ausnahme: Kommunen). Ab Anfang 2023 sind weitere Änderungen geplant.
Förderung von Einzelmaßnahmen nur noch als Zuschuss
Einzelmaßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung sind nicht mehr als Kredit der KfW förderfähig. Die Förderung entfällt sowohl für Wohngebäude (WG) als auch für Nichtwohngebäude (NWG). Die Fördermöglichkeit über einen Zuschuss des BAFA bleibt noch bis inkl. 14. August 2022 zu gleichen Konditionen erhalten. Danach werden auch hier die Fördersätze angepasst:
Insgesamt werden alle Fördersätze reduziert, aber teilweise durch neue Boni ausgeglichen.
Bonus für Heizungstausch und effiziente elektrische Wärmepumpen
Der Bonus für die Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird ab 15.08.22 nicht mehr für Heizungsanlagen gewährt, hier gibt es stattdessen einen neuen „Heizungstausch“ Bonus in Höhe von 10 %. Um den Bonus zu erlangen, muss eine funktionstüchtige Gasheizung (älter als 20 Jahre) oder eine Öl- / Kohle- bzw. Nachtspeicherheizung ausgebaut werden und das Gebäude künftig ohne fossile Energien beheizt werden. Für den Einbau elektrischer Wärmepumpen mit Wärmequelle Erdreich oder (Ab-)Wasser werden zusätzlich 5 % Bonus gewährt. Biomasseanlagen werden gegenüber anderen Heizungsanlagen künftig weniger stark gefördert. Es ergeben sich damit folgende Zuschüsse:
Keine Förderung mehr für mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger
Mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Wärmepumpen, Gas-Hybridheizungen) sind auch in der Sanierung nicht mehr förderfähig.
Effizienzhausförderung nur als Kredit und mit mehr als halbierter Förderung
Die Förderung als Investitionszuschuss über die BAFA wird ab 28.07.22 komplett gestrichen Die Sanierungsförderung zu Effizienzhäusern (EH) bzw. Effizienzgebäuden (EG) läuft damit komplett über die KfW. Hier wird das EH/EG 100 mit allen Unterstufen abgeschafft. Die Förderung der Sanierung von Baudenkmälern erfolgt noch mit 5 % statt 25 % Tilgungszuschuss. Für alle weiteren Effizienzhausstufen werden die Fördersätze um 25 Prozentpunkte gekürzt. Der 5 % Bonus bei Erreichen der EE-Klasse („Erneuerbare Energien“) oder NH-Klasse bleibt erhalten, der Bonus für individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) entfällt hier komplett. Die geringeren Fördersätze sollen durch eine „deutliche Zinsvergünstigung bis etwa 15 % Subventionswert“ ausgeglichen werden:
Geringere Maximalbeträge für förderfähige Kredite
Die maximalen Kreditbeträge für Wohngebäude sinken von 150.000€ auf 120.000 € und für Nichtwohngebäude auf 2000 €/m² NGF bzw. max. 10 Mio. € pro Vorhaben. Das gilt sowohl für Neubau als auch Sanierung.
Fünf Prozent Bonus für die schlechtesten Bestandsgebäude ab 22.09.2022
Wenn ein Gebäude im Ausgangszustand zu den energetisch schlechtesten 25 % des Gebäudebestands gehört („Worst Performing Building“), wird bei Sanierung zum EH/EG 55 oder EH/EG 40 zukünftig ein WPB-Bonus von 5 % gewährt. EE- oder NH-Klasse sind als Kombination möglich.
Quelle:
Öko-Zentrum NRW GmbH
Sachsenweg 8
59073 Hamm